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Einschränkungen im Trainingsbetrieb ab 19.11.2021

Der Radeberger Sportverein hat auf Grund der aktuellen Maßnahmen der Sächsischen Landesregierung ein neues Hygienekonzept erstellt. Dieses Konzept löst alle bisherigen Konzepte ab.

Dies bedeutet, dass alle vollständig Geimpften oder Genesenen (genaue Regelung im Hygienekonzept) am Trainingsbetrieb teilnehmen können. Die Kontakterfassung bleibt dazu Bedingung. Kinder (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres) werden bei der Ermittlung der Personenzahl nicht mitgezählt.

Sport auf Außenanlagen ist erlaubt, wenn:

a. Angehörige eines Hausstandes, in Begleitung der Partnerin oder des Partners und von Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht,
b. Mit einer weiteren Person. (nicht geimpft oder genesen und über 16 Jahre)
c. Kontakterfassung durchführen (Kontaktverfolgungsliste.pdf)
d. a. und b. gilt auch für die Gäste und Zuschauer.

Sport in Innenanlagen ist unter folgenden Bedingungen erlaubt:

a. Nur 2G (Geimpfte und Genesene) zugelassen. Dies gilt auch für Zuschauer und Gäste. (Kontakterfassung durchführen,  Kontaktverfolgungsliste.pdf)

Es gelten weiterhin die Hygieneanforderungen allgemein und des Radeberger SV. Daher muss sichergestellt werden, dass sich jeder (auch bei Einzeltraining) in die ausgehangene Liste eigenverantwortlich eintragen muss. Wer keinen Schlüssel hat und sich nicht in die Liste eintragen kann, darf kein Training durchführen.